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„Polenerlasse“
Durch die NS-Rassenideologie waren die polnischen Zwangsarbeiter:innen tiefgreifender Diskriminierung ausgesetzt. Die im März 1940 verhängten „Polenerlasse“ würdigten sie herab und verschlechterten ihre Lebensumstände. Sie bekamen schlechteres Essen als Zwangsarbeiter:innen aus Westeuropa und mussten eine Sondersteuer auf ihren geringen Lohn zahlen. Zur Kennzeichnung mussten sie ein Abzeichen mit einem „P“ auf die Kleidung nähen. Die Zwangsarbeiter:innen aus Polen durften ihre Wohnorte nicht verlassen, keine Wertgegenstände besitzen, keine Gaststätten besuchen sowie keine Fahrräder und keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Vor allem aber war ihnen der „gesellige“ Umgang mit Deutschen verboten. Der Verstoß gegen dieses Kontaktverbot – oder auch nur ein entsprechender Verdacht – hatte meist schwerwiegende Folgen: Eine Liebesbeziehung zwischen einem polnischen Zwangsarbeiter und einer deutschen Frau führte oft zur Internierung der Frau im Konzentrationslager wegen „Rassenschande“. Der Zwangsarbeiter wurde ohne Prozess öffentlich erhängt, oftmals zur Abschreckung mit Anwesenheitspflicht für alle Zwangsarbeiter:innen des Ortes.